Az. S 18 KR 140/20: Abrechnung des Krankenhauses zur Frage der modularen Endoprothese bestätigt
Az. S 18 KR 140/20: Abrechnung des Krankenhauses zur Frage der modularen Endoprothese bestätigt (Brinkmann Rechtsanwälte).
Az. S 18 KR 140/20: Abrechnung des Krankenhauses zur Frage der modularen Endoprothese bestätigt (Brinkmann Rechtsanwälte).
Az. L 8 KR 202/18: Die Abrechnung einer vorstationären Pauschale ohne Vorliegen einer Einweisung ist auch bei der Verdachtsdiagnose Angina pectoris und Notarztbegleitung nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 18/20 R: Verstoß gegen das Qualitätsgebot bei Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) 2013 in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung (Urteilsbgeründung).
Az. S 18 KR 134/18: Die alleinige Therapieempfehlung zur Absetzung von Azathioprin ohne weitere Diagnostik begründe keinen besonderen (?) Aufwand i.S. der Nebendiagnosendefinition (LSG-Urteil unter L 8 KR 158/19) (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 625/15: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-non-union 2011 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 409/16: Als erforderliche Behandlungsalternative konnte der Einsatz von Dibotermin alfa zur Osteoinduktion bei Wirbelsäulen-Revisions-OP nach Schraubenlockerung auch ohne LT-Cage 2012 mit dem OPS 6-003.40 kodiert und als Zusatzentgelt abgerechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 158/19: Zu den das Patientenmanagement beeinflussenden therapeutischen Maßnahmen i.S. der Nebendiagnosendefinition der DKR gehört auch das Absetzen einer Medikation (D90, Azathioprin) vor einer Operation (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 18/20 R: Die Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung verstieß 2013 gegen das Qualitätsgebot (Terminbericht 33/21).
Az. B 1 KR 18/20 R: BSG zum Versorgungsauftrag für TAVI-Interventionen ohne eigene Fachabteilung Herzchirugie (Terminvorschau 33/21).
Az. S 18 KR 126/18: Krankenkasse muss eine Rechnungserhöhung durch eine mit dem MDK im Konsens erfolgte Nachkodierung begleichen (Urteilsbegründung).