Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 10/22: Kein Raum mehr für Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. L 9 KR 503/20: Allein medizinische Besonderheiten des Einzelfalls können eine vollstationäre operative Behandlung bei Kategorie 1-Leistungen des AOP-Katalogs rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. B 1 KR 5/21 R: Abrechnung einer teilstationären Behandlung statt einer vollstationären Behandlung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 5/21 R: Medizinisches Erfordernis kann i.R. des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens die Vergütung einer (lediglich) teilstationären statt vollstationären Krankenhausbehandlung begründen (Urteilsbegründung).
Wirtschaftliches Alternativverhalten: Teilstationäre statt vollstationäre Behandlung und Fallzusammenlegung bei Beurlaubung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 5/21 R: Medizinisches Erfordernis kann i.R. des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens die Vergütung einer (lediglich) teilstationären statt vollstationären Krankenhausbehandlung begründen (Terminbericht 16/22).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenlegung bei medizinischer Fortsetzbarkeit der Behandlung und Entlassentscheid für einen überschaubaren Zeitraum (hier zehn Tage) (Terminbericht 16/22).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Der Wille des Gesetzgebers... Fallzusammenführungen ab 2019 (Med-Juris).
Az. L 10 KR 448/20: Sperrt die Abrechnung einer stationären Leistung die fiktive ambulante Leistungsabrechnung? (KMH-Medizinrecht).
Az. L 10 KR 448/20: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten zieht Vergütung einer stationären OP in Höhe ambulanter Vergütungssätze nach sich (Med-Juris).
Az. L 10 KR 448/20: Zahlung einer stationären Operation in Höhe ambulanter Vergütungssätze (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).