Az. 1 BvR 347/98: Wo endet die Leistungspflicht der Kassen genau? Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Schwerkranker auch auf alternative Heilmethoden betont
Az. 1 BvR 347/98: Wo endet die Leistungspflicht der Kassen genau? Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Schwerkranker auch auf alternative Heilmethoden betont (Ärztezeitung).