Az. III ZR 223/05: Abrechnung von kosmetischen Eingriffen
Az. III ZR 223/05: Abrechnung von kosmetischen Eingriffen. Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter Operationen anzuwenden (Das Krankenhaus 10/2006, PDF, 1,3 MB).