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Az. L 8/14 KR 357/04: Berufsgenossenschaft verweigerte Kostenübernahme - Gang zur Krankenhaus-Toilette ist nicht unfallversichert

Az. L 8/14 KR 357/04: Berufsgenossenschaft verweigerte Kostenübernahme - Gang zur Krankenhaus-Toilette ist nicht unfallversichert. Wer als Patient im Krankenhaus auf dem Weg zur Toilette verunglückt, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Handelsblatt).

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