Laiensprachliche ICD-/OPS-Übersetzungen der Bertelsmann-Stiftung /> Umdrehen, bitte />

NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung mydrg.de





scatter_plot

NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung

NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung. Das Gesundheitsministerium in NRW will das Krankenhausgesetz neu fassen. Ab 2008 nicht mehr die Betten, sondern die behandelten Fälle und ihre Schwere für Pauschalförderung relevant (Klinikmarkt).

« Laiensprachliche ICD-/OPS-Übersetzungen der Bertelsmann-Stiftung | NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung | Umdrehen, bitte »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige