Az. 14 K 1524/06: Fehlende Reaktion auf Beschwerdeschreiben kann gegen Berufsrecht verstoßen
Az. 14 K 1524/06: Fehlende Reaktion auf Beschwerdeschreiben kann gegen Berufsrecht verstoßen (Deutsches Ärzteblatt).
Aus Pflegekräften dürfen keine Ärzte light werden />
Bleibt die Stadt auf Millionenforderung sitzen? />
Az. 14 K 1524/06: Fehlende Reaktion auf Beschwerdeschreiben kann gegen Berufsrecht verstoßen (Deutsches Ärzteblatt).