Az. B 1 KR 10/08 R: Erneute Fallpauschale nach Verlegung abrechenbar - Aufnehmendes Krankenhaus muss nur prüfen, ob die stationäre Behandlung notwendig ist und ob es dafür zugelassen ist
Az. B 1 KR 10/08 R: Erneute Fallpauschale nach Verlegung abrechenbar - Aufnehmendes Krankenhaus muss nur prüfen, ob die stationäre Behandlung notwendig ist und ob es dafür zugelassen ist (Bundessozialgericht).