Krankenhäuser in Hessen bauen Pflegepersonal ab /> Rechnungsbeträge, die das Krankenhaus (noch) nicht vereinnahmt hat, weil die jeweilige Krankenkasse ihre Zahlungspflicht bestreitet, sind keine ausgleichspflichtigen Erlöse i.S. des § 12 Abs. S. 1 BPflV />
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