Az. VI ZR 252/08 - Krankenhausvertrag: Besondere Wünsche müssen schriftlich vereinbart werden
Az. VI ZR 252/08 - Krankenhausvertrag: Besondere Wünsche müssen schriftlich vereinbart werden (Neues Deutschland).
Der Medizinische Dokumentationsassistent - wirklich ein "neuer" Beruf im Gesundheitswesen? />
"Gutachten" des Bundesrechnungshofes: Kassenargumente ungeprüft übernommen: Krankenhäuser wehren sich gegen Betrugsvorwürfe />
Az. VI ZR 252/08 - Krankenhausvertrag: Besondere Wünsche müssen schriftlich vereinbart werden (Neues Deutschland).