Qualitätsanspruch kann mit effektiv sinkender Finanzierung nicht mehr erfüllt werden /> Ab 01.09.2014 Auffangzuständigkeit der Schiedsstellen nach § 18a Abs. 1 KHG für die Schlichtungsverfahren nach § 17c Abs. 4 KHG, sofern diese bis dahin nicht eingerichtet wurden />
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