Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2000 weiterhin zulässig
Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2000 weiterhin zulässig (Seufert Rechtsanwälte).
Förderlücke beim Klinikum Heidenheim: Springt der Kreis ein? />
Az. 5 C 36.13, 5 C 37.13 und 5 C 7.14: Kostenerstattung bei Beamten muss sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht am billigsten öffentlichen Krankenhaustarif orientieren />
Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2000 weiterhin zulässig (Seufert Rechtsanwälte).