Einzelfallprüfung nach der neuen Vereinbarung nach § 17c KHG
Das MDK-Verfahren nach § 17c KHG ist vereinbart für Patienten, die ab 01.01.2015 in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor: Alles Wesentliche beim 1-Tages-Seminar mit Zeit für Ihre Fragen. Damit Sie sicher im Umgang mit Vorverfahren, Falldialog und weiteren Neuerungen werden. Z.B. am 17.11.2014 bei Potsdam oder 02.12.2014 bei Stuttgart (Medizinische Dokumentation Kuypers).