MDK-Verfahren nach § 17c KHG
Das MDK-Verfahren nach § 17c KHG ist vereinbart für Patienten, die ab 01.01.2015 in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Alles Wesentliche beim 1-Tages-Seminar mit Zeit für Ihre Fragen. Damit Sie sicher im Umgang mit dem Vorverfahren, Falldialog und weiteren Neuerungen werden. Z.B. am 09.02.2015 bei Stuttgart oder 20.03.2015 bei Potsdam oder 23.03.2015 bei Dortmund (Medizinische Dokumentation Kuypers).