Bei Qualitätsmängeln einzelne Leistungen auf DRG-Ebene für das betroffene Krankenhaus von der Leistungserbringung ausschließen
Bei Qualitätsmängeln einzelne Leistungen auf DRG-Ebene für das betroffene Krankenhaus von der Leistungserbringung ausschließen (Ärztezeitung).
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