Anträge auf Förderung von Investitionen in Dülmen, Nottuln und Coesfeld werden wohl abgelehnt /> Vorwürfe gegen die Notaufnahme in der SLK-Klinik Heilbronn />

Az. S 11 KR 1630/15 / Az. S 8 KR 434/14: Kein Ausweichen auf Prüfgrund "sachlich-rechnerische Richtigkeit", wenn die MDK-Prüfung auf Grundlage der Prüfverfahrensvereinbarung gemäß § 17 c Abs. 2 KHG eingeleitet wurde mydrg.de





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Az. S 11 KR 1630/15 / Az. S 8 KR 434/14: Kein Ausweichen auf Prüfgrund "sachlich-rechnerische Richtigkeit", wenn die MDK-Prüfung auf Grundlage der Prüfverfahrensvereinbarung gemäß § 17 c Abs. 2 KHG eingeleitet wurde

Az. S 11 KR 1630/15: Kein Ausweichen auf Prüfgrund "sachlich-rechnerische Richtigkeit", wenn die MDK-Prüfung auf Grundlage der Prüfverfahrensvereinbarung gemäß § 17 c Abs. 2 KHG eingeleitet wurde. Weitere Entscheidung zur Aufwandspauschale s.u. SG Darmstadt Az. S 8 KR 434/14 (Anwaltskanzlei Quaas & Partner).

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