Az. 10A 11/16 MD: Krankenkassen müssen i.R. des Ausbildungsbudgets nach § 17a Abs. 1 KHG auch die Praxisanleitung bei der praktischen Ausbildung der Hebammen, Physiotherapeuten und der sonstigen Ausbildungsberufe im Krankenhaus finanzieren
Az. 10A 11/16 MD: Krankenkassen müssen i.R. des Ausbildungsbudgets nach § 17a Abs. 1 KHG auch die Praxisanleitung bei der praktischen Ausbildung der Hebammen, Physiotherapeuten und der sonstigen Ausbildungsberufe im Krankenhaus finanzieren (Seufert Rechtsanwälte).
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