Schiedsstelle Hessen bejaht Kausalzusammenhang zu Investitionsmaßnahmen auch bei zeitlich versetzten Bauabschnitten - Nach endgültiger Fertigstellung greife die Befreiung vom Mehrleistungsabschlag als Ausnahmetatbestand nach § 4 Abs. 2a Sa
Schiedsstelle Hessen bejaht Kausalzusammenhang zu Investitionsmaßnahmen auch bei zeitlich versetzten Bauabschnitten - Nach endgültiger Fertigstellung greife die Befreiung vom Mehrleistungsabschlag als Ausnahmetatbestand nach § 4 Abs. 2a Satz 3 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Bewertungsrelationen - Investitionen - KHEntgG - Klinikbudget - Klinikgebäude - Krankenhausrecht - Mehrleistungsabschlag - Schiedsstelle - URL