Az. L 5 KR 251/17: LSG Rheinland-Pfalz bestätigt nachträgliche Rückforderung einer gezahlten Aufwandspauschale aus sachlich-rechnerischer Fallprüfung bei ursprünglicher Prüfung auf kostenträchtige Prozeduren
Az. L 5 KR 251/17: LSG Rheinland-Pfalz bestätigt nachträgliche Rückforderung einer gezahlten Aufwandspauschale aus sachlich-rechnerischer Fallprüfung bei ursprünglicher Prüfung auf kostenträchtige Prozeduren (Urteilsbegründung).
5-455 - 5-458 - Abrechnung - Auffälligkeitsprüfung - Aufrechnung - Aufwandspauschale - DRG-Recht - Kodierung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausrecht - Prozeduren - sachlich-rechnerische Richtigkeit - Sozialgericht - Sozialmedizinischer Dienst (SMD) - Urteil - § 301 SGB V - URL