Az. L 5 KR 251/17: LSG Rheinland-Pfalz bestätigt nachträgliche Rückforderung einer gezahlten Aufwandspauschale aus sachlich-rechnerischer Fallprüfung bei ursprünglicher Prüfung auf kostenträchtige Prozeduren /> Verständigung mit der Rhön-Klinikum AG auf neuen Tarifabschluss />
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