Krankenhaus ist in der Pflicht, die Erfordernis der stationären oder teilstationären Behandlung zu prüfen
Krankenhaus ist in der Pflicht, die Erfordernis der stationären oder teilstationären Behandlung zu prüfen (Ärztezeitung).
B 1 KR 26/17 R - Krankenhausbehandlung - Krankenhausrecht - Krankenkassen - MDK - Notwendigkeit - Selbsteinweisung - Sozialgericht - Verordnung - Vertragsarztrecht - URL