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Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V: Rechtsunsicherheit bei der Weiterleitung von medizinischen Detaildaten von Versicherten zu Hilfsmittelversorgungen an gesetzliche Krankenkassen

Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V: Rechtsunsicherheit bei der Weiterleitung von medizinischen Detaildaten von Versicherten zu Hilfsmittelversorgungen an gesetzliche Krankenkassen (BVMed).

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