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10.000 KIagen vor niedersächsischen Sozialgerichten: Gesundheitsministerin will Lösung im Konflikt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern finden

10.000 KIagen vor niedersächsischen Sozialgerichten - Gesundheitsministerin will Lösung im Konflikt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern finden (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung).



Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann holt Krankenkassen und Krankenhäuser an einen Tisch, die von der aktuellen Klageflut an den Sozialgerichten betroffen sind. In Niedersachsen dürfte es sich um rund 10.000 Klagen handeln. Auslöser ist eine durch das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ausgelöste Verkürzung der Verjährungsfrist. Diese veranlasst die Krankenkassen dazu, Tausende von Rückforderungsklagen gegenüber Krankenhäusern einzureichen. „Es geht bei dem Kostenstreit um Schlaganfallpatienten in Flächenländern wie
Niedersachsen“, erklärt Dr. Carola Reimann: „Wir bereiten zurzeit einen
Entschließungsantrag für den Bundesrat am Freitag vor: Der Bund soll
schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen klarstellen. Außerdem
werden wir dazu in der nächsten Woche Gespräche mit den Beteiligten führen.“

Der Bundestag hatte am 9. November das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
beschlossen. Danach müssen die Krankenkassen statt bisher innerhalb von vier
Jahren künftig innerhalb von zwei Jahren gegen vermeintlich fehlerhafte
Krankenhausrechnungen vorgehen. Daher werden die Sozialgerichte in
Niedersachsen sowie anderen Bundesländern aktuell mit Klagen überhäuft. Die
Kassen müssen im Rahmen der wirtschaftlichen Verwendung der
Versichertenbeiträge ihre Forderungen fristgerecht geltend machen.

Strittig ist zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern nach einem Urteil des
Bundessozialgerichtes (BSG) konkret die Auslegung des für die Abrechnung von
Leistungen maßgeblichen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS / 8-98b).
Das BSG hatte im Juni zur Frage der 30-Minuten-Regelung beim Transport von
Schlaganfallpatienten geurteilt. Abrechnungen aus den Jahren 2014, 2015 und
2016 können vor diesem Hintergrund neu aufgerollt werden. „Wir fordern die
Bundesregierung auf, das zuständige Deutsche Institut für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) dazu zu veranlassen, die rückwirkende
Klarstellung der ausschlaggebenden Formulierung unverzüglich vorzunehmen“,
erklärt Dr. Carola Reimann. Den von den Klageverfahren betroffenen
Krankenhäusern drohe akut eine erhebliche wirtschaftliche Belastung, die in
Einzelfällen sogar regional die Versorgungssicherheit gefährden könnte, so die
Niedersächsische Gesundheitsministerin; die Auslegungsunsicherheit müsse
schnellstmöglich durch eine Klarstellung des DIMDI beseitigt werden.

Hintergrund:
Das Bundessozialgericht hat mit Urteilen vom 19. Juni 2018 (Az: B 1 KR 38/17 R
und B 1 KR 39/17 R) eine Auslegung der Mindestmerkmale des Operationen- und
Prozedurenschlüssels (OPS) der neurologischen Komplexbehandlung des akuten
Schlaganfalls vorgenommen. Hierbei hat es das Merkmal der „Transportentfernung“
zum Erreichen einer neurochirurgischen Notfallbehandlung restriktiv ausgelegt.
Demnach beginnt die halbstündige Zeitspanne bereits mit der Entscheidung, ein
Transportmittel anzufordern, und sie reicht bis zur Übergabe der Patientin/des
Patienten an das Krankenhaus. Wird indes die Anfahrtszeit des Rettungswagens
mit berücksichtigt, so kann in Flächenländern nicht immer die vorgeschriebene
Zeit von 30 Minuten bis zum Erreichen eines zur neurologischen
Komplexbehandlung befähigten Krankenhauses sichergestellt werden. Dies ist aber
die Voraussetzung, dass das Krankenhaus in voller Höhe abrechnen kann. Das
nehmen Krankenkassen nun zum Anlass, wegen vermeintlich nicht vorschriftsmäßig
erbrachter Leistungen bereits gezahlte Vergütungen zurückzufordern. Eine
Klarstellung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI) könnte hier die notwendige Rechtsklarheit und
Rechtssicherheit für die Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung des
akuten Schlaganfalls schaffen.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 21.11.2018

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