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AOK-Hessen wolle Verguetungen der Schlaganfallbehandlung rueckwirkend aufrechnen

Selbstbedienung der AOK-Hessen bei Krankenhäusern: AOK-Hessen will Vergütungen der Schlaganfallbehandlung rückwirkend aufrechnen - Ansicht anonymisiertes Faxanschreiben (Klinikverbund Hessen).



Aktuell erhalten einige der im Klinikverbund Hessen e. V. zusammengeschlossenen öffentlichen Kliniken in Hessen Schreiben der AOK-Hessen, in denen die kurzfristige Aufrechnung von Vergütungen für die Behandlung von Schlaganfallpatienten aus den Jahren 2014 bis 2016
angekündigt wird. Die Aufrechnung soll bereits mit dem nächsten Zahlungslauf erfolgen. Als Begründung verweist die AOK einerseits auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19.06.2018, in dem der Prozedurenschlüssel (OPS) für die
Schlaganfallversorgung und der darin definierte Zeitraum für einen eventuell notwendigen Transport zu
kooperierenden neurochirurgischen Einrichtungen neu ausgelegt wird. Andererseits stehe im Rahmen der
in dieser Woche vorgesehenen Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes die Verkürzung der
Verjährungsfrist für Krankenhausleistungen auf zwei Jahre bevor.
„Was die AOK hier betreibt ist ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang“ meint dazu Reinhard Schaffert,
Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, „es ist der erklärte politische Wille des Gesetzgebers sowie des
Gesundheitsministers Spahn, genau das zu verhindern“ so Schaffert weiter. Minister Spahn habe sich
mehrfach öffentlich dazu geäußert, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes keine Auswirkungen auf
Vorhaltung und Finanzierung von bestehenden Schlaganfalleinheiten (Stroke-Units) haben sollte. Dies
komme auch in den heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutierten Änderungsanträgen zum
Pflegepersonalstärkungsgesetz zum Ausdruck. „Mit diesen Anträgen soll gerade verhindert werden, dass die
seit Jahren vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Krankenhäusern einvernehmlich
interpretierte Formulierungen im OPS durch eine Neuauslegung des Bundessozialgerichtes in Frage gestellt
werden und zu einer Rückforderungswelle führen, wie sie jetzt vor allem die AOK-Hessen aber auch andere
Krankenkassen betreiben,“ erklärt Schaffert.

Der MDK habe in der Vergangenheit den betroffenen Krankenhäusern in so genannten Strukturprüfungen
explizit bestätigt, dass sie die Schlaganfallkomplexbehandlung abrechnen dürften, nun würde das Geld
dafür von der Kasse einfach zurückgeholt. „Das ist etwa so, wie wenn ein ‚Zone 30‘ Schild neu aufgestellt
wird und man allen, die in der Vergangenheit 50km/h gefahren sind, nun nachträglich eine Strafe vom
Gehalt abzieht,“ vergleicht Schaffert. Statt den Willen des Gesetzgebers abzuwarten und dann auch zu
akzeptieren, verlasse die AOK-Hessen damit endgültig den Boden einer vertragspartnerschaftlichen
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern.
„Vor allem aber gefährdet die AOK-Hessen durch diese Aktion konkret die Menschen, die einen Schlaganfall
erleiden, insbesondere in ländlichen Regionen,“ stellt Schaffert klar. Denn wenn die Schlaganfallversorgung
auf dem Land nicht mehr bezahlt werde, verlängere sich der Transportweg für die Erstversorgung der
Schlaganfallpatienten. Das wiederspreche dem Behandlungsgrundsatz, nach dem die Zeit bis zur klinischen
Erstbehandlung ein wesentlicher Faktor für die Begrenzung der Schlaganfallfolgen sei. Aus diesem Grund
werde der Klinikverbund auch das hessische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der AOK-Hessen
einschalten sowie den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsabgeordneten informieren.
Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich nahezu alle hessischen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft sowie die hessischen Spitzenverbände der Trägerorganisationen (Hessischer Landkreistag,
Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen. Die Kliniken des
Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung
ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren für über 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen.
Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäuser im
Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenüber
Öffentlichkeit und Politik.

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