Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 7.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019 - PEPPV 2019, Entwurf
Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 7.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019 - PEPPV 2019, Entwurf: Entgeltschlüssel für stationäre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient insbesondere der Umsetzung des PEPP-Entgeltkataloges für das Jahr 2019 (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Entwurf einer Schlüsselfortschreibung vom 7.12.2018 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung. Der Entwurf
enthält Entgeltschlüssel für stationäre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient insbesondere der Umsetzung des PEPP-Entgeltkataloges für das Jahr 2019.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 16.11.2018