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Krankenhausentwicklungsgesetz Brandenburg wird novelliert

Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz wird novelliert (Pressemitteilung).



Das Kabinett hat heute der von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij vorgelegten Novelle des brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zugestimmt. „Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird es uns mit dieser Novelle gelingen, die neuen
planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umzusetzen“, sagte die Ministerin nach der Kabinettentscheidung. Die Novelle war notwendig geworden, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss
planungsrelevante Qualitätsvorgaben für die Krankenhausversorgung
veröffentlicht hat. „Es ist gut, wenn Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen
so wichtigen Lebensbereich wie die Krankenhausversorgung auf Bundesebene
ausgesprochen werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten zulassen.
Die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben dürfen nur eine Entscheidungsgrundlage
neben anderen für die jeweilige Krankenhausplanung darstellen. Wichtig
ist: Die Entscheidungshoheit muss weiter bei den Ländern liegen, denn dann
fallen Entscheidungen nicht vom grünen Tisch aus“, so die Ministerin.
In der Brandenburger Gesundheitspolitik gebe es zwei zentrale Ziele: „Alle Krankenhausstandorte
im Land Brandenburg sollen erhalten bleiben. Und wir wollen
auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der
Menschen in allen Teilen des Landes sicherstellen“, betonte die Ministerin.
Eine wichtige Voraussetzung dafür sei jetzt die Novellierung des Krankenhausentwicklungsgesetzes.
„Damit sorgen wir dafür, dass wir die Qualität der stationären
Versorgung auch weiterhin für die Zukunft sichern, gleichzeitig aber Krankenhäuser
vor dem automatischen Aus schützen, falls sie einzelne Qualitätskriterien
des G-BA nicht erfüllen sollten. Hier brauchen wir Handlungsspielraum“, sagte
Karawanskij.

Hintergrund
Mit dem Bundesgesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
(Krankenhausstrukturgesetz) vom 10. Dezember 2015 wurde die Qualität der
Krankenhausversorgung als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt
und die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung durch eine Reihe
von Maßnahmen gestärkt. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland mit
dem Krankenhausfinanzierungsgesetz neu geregelt, dass die Empfehlungen des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
unmittelbar Bestandteil der Krankenhauspläne der Länder werden, es sei
denn, dies wird durch Landesrecht ganz oder teilweise ausgeschlossen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist oberste Beschlussgremium der
gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser
und Krankenkassen in Deutschland. Das Verfahren mit planungsrelevanten
Qualitätsindikatoren (PlanQI) startete im Januar 2017. In der ersten Phase
des neuen Verfahrens werden die Ergebnisse von elf Qualitätsindikatoren aus
den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie
verwendet.
Die unmittelbare Geltung der Empfehlungen des G-BA zu planungsrelevanten
Qualitätsindikatoren hätte zur Folge, dass die Länder Qualitätsergebnisse einzelner
Krankenhäuser, die nach den neuen Maßstäben und Bewertungskriterien des
G-BA „nicht nur vorübergehend in einem erheblichen Maße unzureichend“ sind,
zwingend mit krankenhausplanerischen Konsequenzen zu versehen hätten. Krankenhäuser
dürften dann nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden
bzw. wären aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.
Kernstück des Gesetzentwurfes zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes
(BbgKHEG) ist die Regelung, dass die Empfehlungen
des G-BA zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nicht automatisch
Eingang in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg finden,
sondern erst durch ausdrückliche Aufnahme durch die hierfür zuständige Krankenhausplanungsbehörde
des Landes. Damit wird ein Landtagsbeschluss vom
30. Juni 2017 umgesetzt. Der Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert,
einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das BbgKHEG so novelliert werden kann, dass
die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des G-BA unter Berücksichtigung der
spezifischen Situation im Land Brandenburg umgesetzt werden können.
Das Krankenhausentwicklungsgesetz regelt unter anderem Grundsätze zur Krankenhausfinanzierung,
Krankenhausplanung und Versorgung von Patientinnen und
Patienten im Land Brandenburg. Es trat am 8. Juli 2009 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung, 27.11.2018

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