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Krankenkassen gefährden die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg mydrg.de





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Krankenkassen gefährden die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg

Krankenkassen gefährden die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg (Pressemitteilung).



Die Krankenkassen legen ein Gerichtsurteil zweifelhaft aus und gefährden so die Schlaganfallversorgung im Landkreis Limburg-Weilburg. Leistungskürzungen gefährden die perspektivische Existenz der Stroke Unit der Vitos Klinik für Neurologie Weilmünster. Zudem ist die
Klinik - wie viele andere auch - mit Rückzahlungsforderungen insbesondere der AOK-Krankenkasse konfrontiert.

Weilmünster / Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Deshalb sind
flächendeckend vorhandene Spezialstationen (Stroke Units) für eine optimale
Versorgung der Patienten unabdingbar, vor allem im Hinblick auf die
Gesundheitsversorgung der Menschen in allen Regionen des Landes. Aus dem
gleichen Grund schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass von jeder Stroke Unit
aus eine Neurochirurgie und Neuroradiologie innerhalb einer halben Stunde
erreicht werden muss, sofern das Krankenhaus diese speziellen Abteilungen nicht
selbst hat. So soll eine eventuell notwendige Weiterbehandlung jenseits der
Stroke Unit innerhalb kurzer Zeit garantiert werden. Dank enger Kooperation mit
Kliniken im Rhein-Main-Gebiet, die über einen Hubschrauber in weniger als 30
Minuten erreicht werden können, erfüllt die Schlaganfallspezialstation in
Weilmünster dieses Kriterium trotz ländlicher Lage.

Ein Bärendienst für die Patienten

Doch nun treffen satte Rückforderungen der Krankenkassen für vergangene
Schlaganfallbehandlungen ein. Die Rückforderungen der AOK betragen bereits
800.000 Euro. Zudem soll die Vergütung der aktuellen Schlaganfallbehandlung
massiv gekürzt werden. Als Begründung verweisen die Kassen auf ein umstrittenes
Urteil des Bundessozialgerichts von Juni dieses Jahres. Darin wird der Begriff
der halbstündigen Transportentfernung völlig überraschend neu und in
Widerspruch zu den gültigen Definitionen sämtlicher medizinischer
Fachgesellschaften interpretiert. Demnach beginnt die halbe Stunde
Transportzeit bereits dann zu laufen, wenn die Entscheidung zu einer
Patientenverlegung getroffen wird und nicht erst mit Beginn des Transportes.
Was auf den ersten Blick vielleicht als Verbesserung für die
Patientenversorgung durch Zeitminimierung gedacht war, erweist sich als
Bärendienst. Denn die Stroke Units bekommen von den Krankenkassen deutlich
weniger Geld für die Schlaganfallbehandlung, wenn sie diese Vorgabe nicht
einhalten. Doch dazu müsste sich eine Neurochirurgie - und über eine solche
verfügen die wenigsten Krankenhäuser in Hessen - in unmittelbarer Nähe
befinden. Aber ohne eine angemessene Vergütung kann eine
Schlaganfallkomplexbehandlung in der notwendigen Qualität nicht mehr
gewährleistet werden.

Geschäftsführer Engelhardt sieht Versorgung der Patienten in der Region akut
gefährdet

Geschäftsführer Martin Engelhardt erläutert: "Die Stroke Unit ist neben unserer
Intensivstation eine der Stationen mit den höchsten Vorhaltekosten, vor allem
für ärztliches und pflegerisches Personal. Wird nun die Vergütung für diesen
Bereich so massiv reduziert, sind die Strukturen so nicht aufrecht zu erhalten.
Selbst für eine der größten neurologischen Kliniken in Deutschland, zu denen
wir ja nun zählen, sind unter diesen Umständen sowohl die
Schlaganfallversorgung in Frage gestellt als auch die Versorgung der Patienten
der Region akut gefährdet." Klinikdirektor PD Dr. med. Christoph Best ergänzt:
"Für die Patienten bedeuten wegfallende Stroke Units eine längere Transportzeit
bis zur Erstversorgung. Konkret wird so das Risiko für Folgeschäden deutlich
erhöht, denn beim Schlaganfall gilt der Grundsatz "time is brain". Dies
konterkariert unter dem Strich alles, was die neurologischen Fachgesellschaften
in den vergangenen Jahren unternommen haben, um Menschen mit Schlaganfall
bestmöglich zu versorgen, um Folgeschäden wir Behinderung oder Tod zu
reduzieren und Lebensqualität zu erhalten". Der Facharzt für Neurologie weist
zudem darauf hin, dass nur etwa 5% der Schlaganfallpatienten eine
neurochirurgische oder neuroradiologische Intervention bräuchten. Eine
Verkürzung des Verlegungszeitfensters nutzte den Patienten kaum, während im
Gegenzug viele Schlaganfallpatienten gefährdet würden.

Existenzbedrohend für Stroke Unit

Die Krankenkassen ignorieren mit ihrer Vorgehensweise klar den Willen des
Gesetzgebers. Denn zwischenzeitlich hat eine Behörde im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Gesundheit klargestellt, dass sich die halbe Stunde
unverändert auf die reine Transportzeit beziehe. Ergänzend dazu hat
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits mehrfach betont, dass das Urteil
des BSG keine Auswirkungen auf die Vergangenheit haben könne. Trotzdem nutzt
insbesondere die AOK die Situation, um sogar rückwirkend sich Vergütung von
Schlaganfallbehandlungen zurückzuholen. Das in den vergangenen Jahren für eine
Schlaganfallkomplexbehandlung einvernehmlich in Rechnung gestellte und gezahlte
Geld wird kurzerhand bei aktuellen Zahlungen einbehalten. Gerade dieses
Vorgehen missbilligt Engelhardt: "Besonders kritisch sehen wir, dass mit
aktuellen Forderungen Leistungen verrechnet wurden, die schon vor langer Zeit
erbracht wurden. Trotz damals positiver Prüfung durch den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen (MDK), wurden sie später wieder aberkannt. Es stellt sich die
Frage, wozu die Kassen hohe Summen in Rechnungsprüfungen in Form des MDK
investieren, wenn die Prüfkriterien im Nachhinein in Frage gestellt werden. In
unseren Augen ist das eher eine Verschwendung von Beitragsgeldern. Diese Mittel
werden der Patientenversorgung entzogen."

Zusammenfassend konstatiert er: "Die Kassen provozieren eine Existenzbedrohung
der Einrichtungen, gefährden die flächendeckende Schlaganfallbehandlung und
nehmen damit gravierende Nachteile für die Patienten billigend in Kauf."

Quelle: Pressemitteilung, 19.11.2018

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