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Krankenkassen-Reaktion auf Pflegepersonalstärkungsgesetz sei unangemessen und unverständlich

Reaktion der gesetzlichen Krankenkassen auf Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber im Pflegepersonalstärkungsgesetz ist unangemessen und unverständlich (Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt).



Halle, 13.11.2018 - Zu den Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erklärt Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der KGSAN: „Die Krankenhäuser begrüßen die Initiative von Bundesgesundheitsminister Spahn und die Unterstützung der Koalitionsfraktionen zur Abwehr
der absolut nicht gerechtfertigten und existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen: Mit dem am 9. November im Bundestag verabschiedeten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Verjährungsfrist für die
Geltendmachung von Rechnungskürzungen der Krankenkassen auf zwei Jahre
begrenzt. Ferner sind nunmehr Klarstellungen zu Abrechnungsbestimmungen
(OPS-Anpassungen) durch das Deutschen Institut für medizinische Dokumentation
und Information (DIMDI) rückwirkend möglich. Damit wurde – nach den
Rechnungskürzungskampagnen der Kassen aufgrund der BSG-Urteile zu den
neurologischen und geriatrischen Komplexpauschalen - die Rechtssicherheit
wieder hergestellt. Umso unverständlicher und vollkommen inakzeptabel ist es,
dass die Kassen nun diese Leistungen beklagen und die Krankenhäuser in
erhebliche Minusbeträge in Millionenhöhe treiben. Sollte es darüber hinaus zu
Rückverrechnungen der Kassen kommen, stehen die Krankenhäuser vor nicht zu
bewältigenden Liquiditätsproblemen. Längst abgewickelte Abrechnungen streitig
zustellen und mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen zu verrechnen, würde
vor allem die flächendeckende Schlaganfallversorgung torpedieren - das kann
nicht das Ziel einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem sozialen Auftrag sein.
Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten. Zudem werden Beitragsmittel
in Millionenhöhe für absolut unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten
verschwendet. Es mutet beinahe absurd an, dass das Ergebnis einer gesetzlichen
Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber ist, dass die Krankenhäuser in eine
unzumutbare Situation getrieben werden, nur weil die Krankenkassen die
Verkürzung der Verjährungsfrist auf die Bundessozialgerichtsurteile beziehen,
welche ohnehin in 2019 rückwirkend durch das DIMDI klargestellt werden und
somit den Klagen auch in Sachsen-Anhalt Anfang nächsten Jahres der rechtliche
Boden entzogen wird. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat deshalb die
Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne in ihrer
Funktion als Aufsichtsbehörde gegenüber der Landeskasse AOK Sachsen-Anhalt um
Unterstützung gebeten.“

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet unter der Überschrift "Kassen starten
Klageflut":
https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/offene-rechnungen-mit-kliniken-krankenkassen-treten-klagewelle-los-31587532


SACHSEN-ANHALTS KRANKENHÄUSER:

Von den 48 Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt sichern 32 Krankenhäuser die
Grundversorgung der Bevölkerung, 16 Krankenhäuser decken spezielle
hochspezialisierte medizinische Bereiche ab.
Jährlich erhalten ca. 0,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt eine
stationär oder ambulant lebensrettende medizinische Versorgung bei akuten
Beschwerden, chronischen Leiden, schweren Unfällen.
Mit über 300.000 Notfallpatienten, über 200.000 Patienten in
Hochschulambulanzen und mehr als 160.000 Ermächtigungsfällen pro Jahr nehmen
die Kliniken an der Sicherstellung der ambulanten Versorgung im Land teil.
Seit 2004 unterstützen sie den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen
Vereinigung: In Medizinischen Versorgungszentren behandeln Fachärzte unter
einem Dach jährlich rd. 600.000 Patienten.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, 13.11.2018

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