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PEPP-Vorschlagsverfahren für 2020

PEPP-Vorschlagsverfahren für 2020 (InEK).



Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen. Grundsätzliche Hinweise zum neuen PEPP-Vorschlagsverfahren
finden Sie im Bereich Hinweise zum PEPP-Vorschlagsverfahren.

Die Verfahrensbeschreibung zum aktuellen Vorschlagsverfahren finden Sie im
Bereich Verfahrensbeschreibung PEPP-Vorschlagsverfahren.

Den für die Dokumentation und Übermittlung von Änderungsvorschlägen
erforderlichen Zugang zum InEK Datenportal finden Sie im Bereich Datenportal
PEPP-Vorschlagsverfahren. Hier wird über das InEK Datenportal die Möglichkeit
gegeben, nach einer Registrierung über das Internet Vorschläge zur
Weiterentwicklung des PEPP-Systems zu formulieren und direkt online an das InEK
zu übermitteln.

Die direkte Online-Übertragung von Vorschlägen ist eine technische Neuerung und
damit selbst ein „lernendes System“. Falls Sie Anregungen, Ergänzungen oder
Rückmeldungen zur Verbesserung dieses Vorgehens haben, freuen wir uns, diese
über die Emailadresse PEPP.Vorschlagsverfahren@inek.org entgegenzunehmen.

Quelle: InEK, 30.11.2018

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