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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG: Nachbesserungen für Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG: Nachbesserungen für Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig (Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg).



„Wir unterstützen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, weil damit die Pflege in den Krankenhäusern gestärkt wird. Allerdings ist schon heute klar, dass Nachbesserungen für die Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig sind“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der
Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, zum Gesetz, das heute abschließend im Bundestag beraten wird. Die BWKG begrüßt ausdrücklich, dass zusätzliche Pflegestellen in den Krankenhäusern ab 2019 vollständig finanziert
werden. Auch die Zusage, dass sämtliche künftige Kostensteigerungen in der
Pflege bezahlt würden, sei positiv. Wichtig sei auch die Klarstellung des
Gesetzgebers zur Finanzierung der Schlaganfallversorgung und der Geriatrischen
Versorgung. Hier waren durch Urteile des Bundessozialgerichts erhebliche
Unsicherheiten entstanden. Darüber hinaus schaffe die gesetzliche Festsetzung
des Mehrleistungsabschlags Klarheit in einem bisher sehr konfliktbehafteten
Bereich.

„Allerdings beziehen sich die Verbesserungen meist nur auf die Pflege, also
rund 20% der Krankenhausbudgets. Für 80% der Budgets gibt es kaum
Verbesserungen. Das überdurchschnittliche Lohn- und Preisniveau im Land bleibt
beispielsweise auch weiterhin unberücksichtigt“, macht der Vorstandsvorsitzende
deutlich, der gleichzeitig Landrat des Kreises Heilbronn ist. „Das ist eine
schlechte Nachricht, vor allem wenn man bedenkt, dass schon jetzt fast 50% der
Kliniken im Land Defizite haben, womit Baden-Württemberg im Bundesvergleich die
rote Laterne hat“, so Piepenburg weiter. Verschärft wird die Situation durch
die im PpSG vorgesehene starke Kürzung des Pflegezuschlags von 63 Mio. Euro pro
Jahr auf rund 26 Mio. Euro. Dieses Geld fehle den Krankenhäusern nun für die
Finanzierung von anderen Mitarbeitern wie beispielsweise Ärzten oder
OP-Personal, aber auch für Sachausgaben. Verbesserungen seien nun erst wieder
in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren möglich und müssten dringend
angegangen werden. „Das Lohnniveau aller Beschäftigten muss bei der Bemessung
der Krankenhausvergütungen endlich berücksichtigt werden“, fordert Piepenburg,
nur so könne die bestehende strukturelle Unterfinanzierung angegangen werden.

Außerdem sähen die Krankenhäuser die immer weiter zunehmende Kontrollbürokratie
mit Sorge. „Die darin erkennbare Misstrauenskultur muss überwunden werden.
Sonst führen immer mehr Regeln, Ausnahmen, Überprüfungen und Sanktionen dazu,
dass immer mehr Ressourcen für patientenferne Aufgaben aufgewendet werden
müssen“, appelliert Piepenburg. Die Überprüfungen müssten mit Augenmaß
durchgeführt werden.

„Dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es auch für die
Reha-Kliniken: Sie kümmern sich sehr erfolgreich darum, dass Menschen ein
selbstbestimmtes Leben führen, wieder arbeiten oder länger alleine daheim leben
können. Ohne die Pflegekräfte in den Reha-Kliniken wäre dies nicht möglich.
Deshalb müssen die Pflegekräfte in den Reha-Kliniken in die Pflegeförderung
einbezogen werden. Wieder einmal wurden die Reha-Kliniken außen vor gelassen,
wenn nicht sogar vergessen. Das ist sehr enttäuschend“, so Piepenburg.

„Die Behandlung in unserem Gesundheitssystem erfolgt heute Hand-in-Hand
zwischen Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeheimen. Nur wenn die Pflege in
allen Versorgungsbereichen gleichermaßen geschätzt und finanziert wird, kann
die Behandlung und Versorgung der Patienten und Bewohner nachhaltig und
sektorenübergreifend verbessert werden“, betont Piepenburg. Die Leistungen der
Reha-Kliniken würden meist einhellig gelobt, die notwendigen Verbesserungen der
Rahmenbedingungen aber nicht angegangen.

„Für die medizinische Rehabilitation sind echte Verbesserungen zwingend
notwendig“, unterstreicht Piepenburg. So warte der Grundsatz „Rehabilitation
vor Pflege“ noch immer auf seine konkrete Umsetzung. Diese könne beispielsweise
durch einen finanziellen Ausgleich zwischen der Kranken- und der
Pflegeversicherung erfolgen. Das Ziel „Reha vor Rente“ könnte erreicht werden,
wenn die weiterhin bestehende Budgetierung der Reha-Ausgaben der
Rentenversicherung aufgehoben würde. Der Rechtsanspruch der Reha-Kliniken auf
eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen ist überfällig. Es muss
sichergestellt werden, dass die Kliniken ihre Investitionskosten ebenso wie die
regional überdurchschnittlichen Lohnkosten und das notwendige Pflegepersonal
finanzieren können.

Quelle: title='Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG: Nachbesserungen für
Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig'>Krankenhausgesellschaft
Baden-Württemberg
, 09.11.2018

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