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Pflegepersonalstärkungsgesetz mit positiven Signalen an die Pflege

Pflegepersonalstärkungsgesetz mit positiven Signalen an die Pflege - Auf die weiteren Umsetzungsschritte kommt es an (Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen).



„Das heute im Bundestag verabschiedete Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet richtungsweisende Regelungen zur Stärkung der Pflege, zur Steigerung der Attraktivität des
Pflegeberufs und zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen.
Mit dem für die stationäre Versorgung wichtigsten Reformgesetz dieser
Legislaturperiode werden zudem weitere Reformmaßnahmen für den Kernbereich der
Gesundheitsversorgung angegangen“, erklärte Jochen Brink, Präsident der
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Pflegstellen bedeute die
notwendige finanzielle Entlastung für die Krankenhäuser, die Ausgliederung der
Pflegekosten aus dem Fallpauschalensystem sei aber gleichzeitig mit großen
Veränderungen und Unsicherheiten für die Kliniken verbunden. Hier komme es nun
auf die weiteren Umsetzungsschritte an, so Brink, der ausdrücklich die weiteren
Klarstellungen zu Verjährungsfristen in Verbindung mit der Finanzierung der
Schlaganfallversorgung und der Geriatrischen Versorgung begrüßte. „Die
aktuellen Rechnungskürzungskampagnen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht
nachvollziehbar und absolut ungerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass
Krankenkassen rückwirkend langst geprüfte und abgewickelte Abrechnungen in
Frage stellen und Krankenhäuser damit in die Insolvenz treiben. Den
Krankenhäusern werden in den nächsten Wochen Millionenbeträge nicht ausgezahlt
und mit Rückforderungen in Millionenhöhe konfrontiert“, kritisierte Brink die
Krankenkassen scharf, die mit ihrem Vorgehen in vielen Regionen die
flächendeckende Schlaganfallversorgung und Geriatrischen Versorgung sowie damit
die Versorgung ihrer Versicherten gefährdeten.

Mit Erleichterung hätten die NRW-Klinken zur Kenntnis genommen, dass den
Krankenhäusern ein Teil des Pflegezuschlags in Höhe von 500 Mio. Euro, der von
den Krankenhäusern für Maßnahmen zur Stärkung der Pflege benötigt wird,
erhalten bleibe, betonte der KGNW- Präsident. „Für NRW standen circa 125 Mio.
Euro zur Disposition. Nunmehr bleiben den NRW-Kliniken noch etwa 50 Mio. Euro
erhalten, dennoch bleibt ein Fehlbetrag von 75 Mio. Euro, der natürlich
schmerzt.“ Dieser Fehlbetrag sei auch im Kontext der unzureichenden
Investitionsfinanzierung durch die Landesregierung zu sehen. „Hier fordern wir
weiterhin von der Landesregierung die Bereitstellung der notwenigen
Finanzmittel zur Schließung der unstreitigen Förderlücke.

Problematisch sieht Brink die verschärften Sanktionen bei den Untergrenzen für
Personalbesetzungen in pflegesensitiven Leistungsbereichen. „Die mit dem
Reformgesetz verbundenen Vergütungsabschläge und Fallzahlbegrenzungen haben
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. „Durch vorübergehende
Personalengpässe sind medizinische Versorgungsengpässen im Umkreis einzelner
Kliniken zu befürchten,“ erklärte Brink.

Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, Personaluntergrenzen als
Instrument für mehr Patientensicherheit anzuerkennen und umzusetzen. Hier sei
aber weiter für die Krankenhäuser das Problem ungelöst, zusätzliche
Pflegekräfte bei einem leergefegten Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Kliniken
brauchen Zeit, den Personalaufbau durch eigene Ausbildungsanstrengungen
voranzubringen. Auch sei die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung
gefordert, mitentscheidenden Schritten die Stärkung der Pflege zu weiter
voranzubringen, so der KGNW-Präsident.


Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018

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