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Pflegequotient: Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser Einschränkung Intensivkapazitäten bis 20 Prozent erwartet mydrg.de





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Pflegequotient: Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser Einschränkung Intensivkapazitäten bis 20 Prozent erwartet

Pflegequotient: Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) erwartet Einschränkung der Intensivkapazitäten bis zu 20 Prozent (Pressemitteilung).



Sollte die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung wie geplant ab 1. Januar 2019
in Kraft treten, birgt dies erhebliche Gefahren für die Versorgung von
schwerkranken Patientinnen und Patienten. Auf die bevorstehenden Risiken macht
die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) aufmerksam. Zu dem
Verein gehören 21 Krankenhausunternehmen. Sie stehen für etwa 8 Prozent der
stationären Versorgung in Deutschland. Sie bilden als Krankenhäuser der
höchsten Versorgungsstufen, insbesondere in der Notfall- und Intensivmedizin,
eine tragende Säule der deutschen Gesundheitsversorgung.

Die vorgesehene verbindliche Festschreibung der Pflegepersonaluntergrenzen
birgt die Gefahr, dass Krankenhäuser benötigte Versorgungskapazitäten vom Netz
nehmen müssen, um die Mindestbesetzungsstärken in den verbleibenden Bereichen
erreichen zu können. Dazu der Vorstandsvorsitzende der AKG, Dr. Matthias
Bracht: „Wir begrüßen alle Maßnahmen zur Verbesserung der Besetzungsstärken in
der Pflege. Wer aber in der heutigen Mangelsituation an qualifizierten
Intensivkräften, ohne angemessen Vorlauf, verbindliche Personalschlüssel
festschreibt, die über den aktuellen Ist-Besetzungen liegen, nimmt zunehmende
Versorgungsengpässe bei der Behandlung von schwerkranken Patienten in Kauf.“


Einschränkung von 10 bis 20 Prozent der Intensivkapazitäten droht
Auf Basis einer internen Analyse der Daten aus 18 Mitgliedshäusern geht die AKG
davon aus, dass viele Krankenhäuser in Deutschland Intensivbetten werden
schließen müssen, um die Besetzungsstärke von examinierten Pflegekräften auf
den gesetzeskonformen Stand erhöhen zu können. „Wir rechnen mit einer
Einschränkung von 10 bis 20 Prozent der Intensivbetten“, verdeutlicht Helmut
Schüttig, Geschäftsführer der AKG die Brisanz der Lage. Verschärfend dürfte
sich außerdem die nicht realitätsnahe Fokussierung der Verordnung auf
examinierte Pflegekräfte auswirken. In den zurückliegenden Jahren haben viele
Krankenhäuser die Pflegekräfte durch andere Berufsgruppen auf Station
unterstützen lassen. Zu dem Professionsmix gehören beispielsweise
Stationsassistenten, die die Pflegenden von bürokratischen Aufgaben entlasten,
medizinische Fachangestellte, die bei administrativen und bestimmten
delegierbaren Leistungen unterstützen oder auch Speiseassistenten. Dieses
Ergänzungspersonal wird in den aktuellen Plänen überhaupt nicht
berücksichtigt.

Konkret setzt die Verordnung für alle Intensivstationen denselben
Betreuungsschlüssel fest: Eine Pflegekraft für 2,5 Patienten tagsüber und eine
Pflegekraft für 3,5 Patienten in der Nacht. Es gibt aber, gerade in den
größeren Kliniken, Intensivstationen mit einem Personalschlüssel, der spürbar
höher liegt, und andere, die im Rahmen eines abgestuften Versorgungskonzeptes
auch darunterliegen können. „In seiner jetzigen Form ist die Verordnung viel zu
ungenau“, so Schüttig weiter. Intensivstation sei nicht gleich Intensivstation.
In dem einen Bereich würden schwerstkranke beatmungspflichtige Patienten
behandelt, in dem anderen Bereich würden beispielsweise Patienten behandelt,
die nach einem operativen Eingriff lediglich für wenige Stunden überwacht
werden müssen. Der notwendige Personaleinsatz unterscheidet sich entsprechend
des individuellen Behandlungsbedarfes ganz erheblich – je nachdem, ob die
Patienten bei Bewusstsein oder im Koma sind, orientiert oder desorientiert,
mobil oder immobil.


Beabsichtigte Steigerung der Versorgungsqualität mehr als fraglich
Die Versorgungswirklichkeit wird in der Verordnung nicht berücksichtigt,
sondern der tages- und schichtgenaue Nachweis des Betreuungsschlüssels auf
jeder einzelnen Station – völlig unabhängig vom tatsächlichen
Versorgungsaufwand – festgeschrieben. Damit schwanken ab Januar die
Intensivkapazitäten der Krankenhäuser mit den akuten Krankheitsverläufen der
Pflegenden auf den Stationen. Wird in einer Schicht ein Beschäftigter mehr
krank als durchschnittlich vorgesehen, müssen zwei bis drei Patienten verlegt
werden. „Es ist zweifelhaft, ob sich auf diese Weise die Qualität und
Sicherheit in der Patientenbehandlung verbessern lässt“, so der AKG
Vorstandsvorsitzender Bracht.


Regelung verschärft den Fachkräftemangel
Zudem suggeriert die Verordnung, dass die Krankenhäuser lediglich zusätzliche
Stellen in der Pflege schaffen müssten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
AKG Geschäftsführer Schüttig: „Dies ist mitnichten so: Nach unserer
Einschätzung gibt es die benötigten Fachkräfte schlichtweg nicht auf dem
Arbeitsmarkt.“ Selbst durch eine weitere Intensivierung der bereits großen
Anstrengungen der AKG-Häuser im Bereich der Ausbildung und in
Weiterqualifikation ist es nicht möglich, zu einer kurzfristigen Entlastung zu
kommen. Um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter anrechnungsfähig für die
Pflegepersonaluntergrenzenverordnung qualifizieren zu können, ist nicht nur
eine dreijährige Krankenpflegeausbildung erforderlich, sondern zusätzlich eine
zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege.


Gegenfinanzierung entpuppt sich als Mogelpackung
Neben den kritischen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die
Versorgungsqualität spielt auch der Aspekt der Finanzierung eine wesentliche
Rolle. Schließlich werden den Krankenhäusern durch den Wegfall des
Pflegezuschlags zunächst rund 500 Mio. € Finanzmittel entzogen. Hiervon fließt
nur ein Bruchteil über die Finanzierung neuer Pflegestellen zurück in die
pflegerische Versorgung. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass die neu
geschaffenen Stellen auch mit qualifiziertem Pflegepersonal besetzt werden
könnten. In der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt ist dies jedoch nicht bis zum
Beginn des Jahres 2019 realisierbar. De facto wird damit für 2019 die
Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern nicht verbessert, sondern
verschlechtert. Auch die politische Zusage, dass die Mehrbelastung durch die
Tarifvereinbarungen, die bereits in 2018 anfallen, refinanziert werden sollen,
ist bis heute nicht umgesetzt. Entsprechend laut und kritisch meldet sich der
AKG Vorstandsvorsitzende Bracht warnend zu Wort: „Wer mehr Geld für die Pflege
verspricht, das dann aber in der Realität nicht im Krankenhaus ankommt,
verschärft die ohnehin schwierige Situation in der Pflege zusätzlich.“ Um nicht
in eine kritische Versorgungssituation Anfang 2019 zu geraten, fordert die AKG
deshalb, das Inkrafttreten der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu
verschieben und das Regelwerk noch einmal an die Realitäten in den deutschen
Krankenhäusern und auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Hierfür steht die AKG mit
Ihrer umfassenden Expertise aus den Arbeitskreisen der versammelten
Großkrankenhäuser als konstruktiver Gesprächspartner und mutiger Partner im
Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung der Versorgung bereit.

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