Bauchaortenscreening und Uro-Genital-Screening am selben Tag berechnungsfähig
Bauchaorten- und Uro-Genital-Screening am selben Tag berechnungsfähig (Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Vertragsärzte dürfen ab Januar am selben Behandlungstag das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen und eine Uro‐Genital‐Sonographie durchführen und abrechnen. Dadurch müssen Patienten nicht an zwei Tagen in die Praxis einbestellt werden.
Das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen kann seit
Anfang 2018 über den EBM abgerechnet werden [...]
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 20.12.2018