Budgetvereinbarung DSO 2019 Deutsche Stiftung Organtransplantation
Budgetvereinbarung DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation 2019 - enthalten sind die DSO-Organisationspauschale, die Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser, die Flugpauschale für den eigenständigen Transport des zu transplantierenden Organs, die Pauschale für die Bestellung der Transplantationsbeauftragten, die Finanzierungspauschale für die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin und des Transplantationsregisters sowie sowie die Pauschale für den Einsatz des Organ Care Systems (OCS™) (AOK Gesundheitspartner).
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer vereinbaren mit der DSO jährlich ein Budget, das die gesetzlichen Krankenkassen der Koordinierungsstelle zur Verfügung stellen. Darin enthalten sind die
DSO-Organisationspauschale, die Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser, die Flugpauschale für den eigenständigen Transport des zu transplantierenden Organs, die Pauschale für die Bestellung der Transplantationsbeauftragten, die Finanzierungspauschale für die
Geschäftsstelle Transplantationsmedizin und des Transplantationsregisters sowie sowie die Pauschale für den Einsatz des Organ Care Systems (OCS™).
Finanzielle Auswirkungen des geplanten Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes sind in der Vereinbarung noch nicht berücksichtigt.
Sowie das Gesetz in Kraft tritt, werden die Vertragspartner über eine Anpassung
der Pauschalen verhandeln, die ab Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird.
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Quelle: AOK Gesundheitspartner, 17.12.2018