Datenübermittlung nach § 301 SGB V Nachrichtenversion 9 und früher wird ab 1.1.2019 nicht mehr unterstützt
Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Aktuelle Information des vdek, Nachrichtenversion 9 und früher wird ab 1.1.2019 nicht mehr unterstützt (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Der Verband der Ersatzkassen e. V. hat die Geschäftsstelle informiert, dass ab
dem 1.1.2019 die Annahme von Nachrichten gemäß der 6. - 9. Fortschreibung zur §
301-Vereinbarung eingestellt wird
Die Einstellung der Annahme von Nachrichten mit Version 9 und früher betrifft
Abrechnungen mit Aufnahmedatum vor dem 1.1.2012, sodass für die Praxis nicht
mit wesentlichen Einschränkungen zu rechnen ist
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 07.12.2018