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Datenübermittlung nach § 301 SGB V Schlüsselfortschreibung PEPPV 2019

Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 5.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019 - PEPPV 2019 (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Wir stellen Ihnen die mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarte
Schlüsselfortschreibung vom 5.12.2018 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V
zur Verfügung.

Die Schlüsselfortschreibung enthält Entgeltschlüssel für stationäre,
teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient insbesondere der
Umsetzung des PEPP-Entgeltkataloges für das Jahr 2019. Wie bereits im Vorjahr
wurde auch hier auf eine nachrichtliche Ausweisung der Entgelte nach Anlagen 1a
und 2a der PEPPV 2019 verzichtet.

Gegenüber der am 15.11.2018 kommunizierten Entwurfsfassung wurden lediglich
redaktionelle Korrekturen (Entgelte DH3EAF00, DH3EPF00, DH3ESF00, DH3KAF00,
DH3KFF00, DH3KPF00) vorgenommen.

Darüber hinaus enthält die Schlüsselfortschreibung gesonderte Hinweise zur
Weitergeltung von Zusatzentgelten. Aufgrund des Umfangs der
Schlüsselfortschreibung stellen wir Ihnen diese auch in maschinenlesbarer Form
zur Verfügung.

DATEIEN
1_SGBV_v301_sf_Jahreswechsel_PEPP (pdf, 848 KB)
2_SGBV_v301_sf_Jahreswechsel_PEPP (pdf, 43 KB)
3_SGBV_v301_sf_Jahreswechsel_PEPP (xls, 1 MB)

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 05.12.2018

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