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Handlungsempfehlungen telemedizinische Interoperabilitätsstandards

Positionspapier mit Handlungsempfehlungen für telemedizinische Interoperabilitätsstandards (DGTelemed, PDF, 170 kB).



Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hat in gemeinsamer
Arbeit mit der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ein
Positionspapier erarbeitet, das Handlungsempfehlungen zur Festlegung von
Interoperabilitätsstandards für alle telemedizinischen Anwendungen
beinhaltet.

Eine intersektorale Vernetzung durch Telemedizin kann die Versorgung weiter
Bevölkerungsgruppen erheblich verbessern. Vor allem chronisch Erkrankte oder
medizinisch unterversorgte Regionen können nachhaltig davon profitieren. Um die
Digitalisierung in der Medizin zu fördern und damit den Nutzen der Telemedizin
zu erschließen, müssen jedoch kurzfristig geeignete technische und ökonomische
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Vor
allem herstellereigene Datenformate führen deshalb aktuell zu Parallelsystemen
und sehr aufwendiger Datenintegration. Beides verhindert effiziente
Marktstrukturen und die Verbreitung telemedizinischer Lösungen.

„Um eine Weiterverarbeitung medizinischer Daten herstellerunabhängig zu
ermöglichen, empfehlen wir, eine Regelung zu schaffen, die Hersteller
verpflichtet, die verwendeten Datenformate offenzulegen. Letztlich profitieren
davon alle Akteure der digitalen Gesundheitsversorgung“, betont
ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers.

Immer mehr Patienten würden es befürworten, ihre Gesundheitsdaten auch digital
mitverfolgen zu können. Daher empfiehlt das Positionspapier ein Anreizsystem.
„Es wäre denkbar, einen monetären Anreiz in Form von Bonus- oder
Malusregelungen zu schaffen, um die Nutzung digitaler Kommunikationsinstrumente
zu fördern“, ergänzt Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der DGTelemed.

„Das E-Health-Gesetz sieht mit dem Interoperabilitätsverzeichnis zwar ein
Verfahren zur Bestimmung von erforderlichen Interoperabilitätsfestlegungen für
die Telematikinfrastruktur vor. Im Kontext telemedizinischer Anwendungen
mangelt es jedoch noch an einheitlich geltenden Interoperabilitätsstandards. Es
ist daher notwendig, diese gesetzlich zu regeln und für Hersteller
telemedizinischer Anwendungen als verpflichtend zu formulieren“, so Prof. Dr.
med. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und
Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen und Vorstandsvorsitzender der
DGTelemed. Daher fokussieren die Handlungsempfehlungen des Positionspapiers
unter anderem auf die Nutzung von IHE-Profilen sowie die Definition relevanter
IHE-Profile und PCHA-Guidelines.

Quelle: DGTelemed, 03.12.2018

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