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Klagen gegen Krankenhäuser: vdek Rheinland-Pfalz begrüßt bundesweite Einigung

Klagen gegen Krankenhäuser: vdek Rheinland-Pfalz begrüßt bundesweite Einigung (Pressemitteilung).



Der Streit um die Klinikrechnungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen ist auf Bundesebene beigelegt. Die Vertreter der Kassen und Kliniken einigten sich, auch vor dem Hintergrund der inzwischen neu definierten Abrechnungskriterien für die Behandlung
von Schlaganfall- und Geriatriepatienten, auf eine gemeinsame Empfehlung. Danach sollen die Vertragsparteien vor Ort prüfen, Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern die neu definierten Abrechnungskriterien erfüllt sind. Die Ersatzkassen hatten ohnehin
die neuen Kriterien bereits berücksichtigt und nur bei wenigen Krankenhäusern Klage erhoben.

Hierzu erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung
Rheinland-Pfalz: „Für die Ersatzkassen ist die oberste Maxime, dass die
Versorgung der Patienten gesichert ist. Deshalb setzen wir auf
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Krankenhausträgern. Wir
müssen lösungsorientiert nach vorn sehen. Die auf Bundesebene
getroffene Empfehlung ist deshalb ein akzeptabler Kompromiss, den die
Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz eins zu eins mittragen.“ Auch im ersten
Mediationsgespräch im Land am vergangenen Montag haben die
Ersatzkassen dies nochmals bekräftigt.

Zum Hintergrund: Durch die BSG-Urteile konnten Krankenkassen unter
anderem Rückforderungen gegen Kliniken geltend machen, wenn
Schlaganfall-Patienten nicht binnen einer halben Stunde nach der
Entscheidung für die Verlegung in eine „Stroke Unit“ in dieser angelangt
sind. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Verjährungsfrist für
Rückforderungen von Krankenkassen gegen Krankenhäusern von vier
auf zwei Jahre halbiert. So konnten die Krankenkassen aufgrund des
Gesetzes ihre Rückforderungen, die vor dem 1.1.2017 entstanden
waren, nur noch bis zum 9.11.2018 einklagen. Zwischenzeitlich sind,
ebenfalls durch den Gesetzgeber legitimiert, rückwirkende Änderungen
in den Abrechnungskriterien vorgenommen worden, die klarstellen, dass
die halbe Stunde erst mit dem Eintreffen eines geeigneten
Rettungsmittels für die Verlegung (z. B. Rettungswagen oder
Hubschrauber) zu laufen beginnt. In Rheinland-Pfalz finden derzeit
moderierte Gespräche zwischen den Krankenhausträgern und den
Krankenkassen und -verbänden mit dem ehemaligen Präsidenten des
Landessozialgerichts, Ernst Merz, statt, um die bundesweite Lösung
gemeinsam im Land umzusetzen.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller
sechs Ersatzkassen, die zusammen über 1,39 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz versichern.
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse

Quelle: Pressemitteilung, 14.12.2018

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