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Klagewelle: Runder Tisch Gespräche zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in konstruktiver Atmosphäre verlaufen

Klagewelle: Runder Tisch Gespräche zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in konstruktiver Atmosphäre verlaufen (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Ernst Merz, der frühere langjährige Präsident des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, zeigte sich nach dem von ihm moderierten Treffen des Runden Tisches zuversichtlich: Das
Gespräch am gestrigen Nachmittag mit den
Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen ist in einer
konstruktiven Atmosphäre verlaufen. Den Vertragspartnern ist sehr daran
gelegen, die Gespräche fortzusetzen und zeitnah eine für beide Seiten
tragfähige Lösung zu finden“, betonte Merz.
In der vergangenen Woche haben die Vertreter auf Bundesebene eine Empfehlung
ausgesprochen und den Vertragspartnern auf Landes- und Ortsebene
(Krankenhäusern und Krankenkassen) ein Handlungs- und Prüfschema empfohlen.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte die Einigung auf
Bundesebene begrüßt und betont, diese sei „prinzipiell geeignet, Rechtsfrieden
herzustellen, Planungssicherheit zu schaffen und die Versorgungssicherheit im
Bereich der Schlaganfallversorgung und auch der Geriatrie flächendeckend
sicherzustellen“.

„Heute ist deutlich geworden, dass es bei den Handelnden in Rheinland-Pfalz die
Bereitschaft gibt, auf Basis der Bundesempfehlungen eine für alle Beteiligten
akzeptable Lösung zu erarbeiten und umzusetzen. Mit dem heutigen Gespräch sind
wir auf diesem Weg einen großen Schritt weitergekommen. Der Runde Tisch soll am
15. Januar 2019 fortgesetzt werden. Die Beteiligten haben Einvernehmen erklärt,
bis dahin Detailfragen zu klären“, sagte Merz. Sein Ziel sei es auch, das
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Gesundheitssystem zu stärken und
zugleich eine Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit zu erreichen.

Die Vertreter der Krankenhäuser bewerten den Start der Mediation als positiven
Schritt, die von der Bundesebene formulierte Empfehlung in Rheinland-Pfalz
umzusetzen. „Wir erwarten, dass im Ergebnis die Mehrzahl der Klagen auch in
Rheinland-Pfalz zurückgezogen werden und damit die bewährten
Versorgungsstrukturen in der Geriatrie und Schlaganfallversorgung
flächendeckend gesichert werden“, sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen
Krankenhausgesellschaft.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der Mediationsgespräche in
Rheinland-Pfalz, in der wir heute sehr viele konsensfähige Aspekte finden
konnten. Neben hoher Dialogbereitschaft sehen wir auch, dass erste praktische
Schritte für eine zukünftige gemeinsame Gestaltung der Versorgung gesetzt sind“
so Christina Sabic, Geschäftsbereichsleiterin Stationäre Versorgung der AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland. „Neben der Sicherung der flächendeckenden Versorgung
für unsere Versicherten geht es uns genauso um die Aufrechterhaltung einer
hohen Qualität und leitlinienentsprechenden Versorgung in der Neurologie und
Geriatrie“ sagte Bettina Hamann-Becker vom BKK-Landdesverband-Mitte.

Hintergrund: Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung
und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, die Mindestmerkmale
für die Leistungsabrechnung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere
Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und
flächendeckende Versorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit
Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom
Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze
Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der
Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in
Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht
wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche
verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit
und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
, 11.12.2018

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