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Klinikverbund Hessen: Krankenkassen sollen Massenklagen gegen Krankenhausabrechnungen zurueckziehen

Klinikverbund Hessen fordert Kassen auf, die Massenklagen gegen Krankenhausabrechnungen unverzüglich zurückzuziehen - Mit der Veröffentlichung von Klarstellungen des DIMDI entfällt die Grundlage für Rückforderungen (Pressemitteilung).



Der Klinikverbund Hessen e. V. fordert die Krankenkassen auf, ihre Massenklagen gegen die Abrechnung der geriatrischen Komplexbehandlung sowie der Schlaganfallkomplexhandlung umgehend
zurückzuziehen und die zu Unrecht aufgerechneten Vergütungen zurück zu erstatten. Hintergrund ist die Veröffentlichung von „Klarstellungen und Änderungen gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4
SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V“ durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
„Mit der Veröffentlichung der Klarstellungen durch das DIMDI entfällt nunmehr jede rechtliche und
inhaltliche Grundlage für die Krankenkassen, die Vergütungen für in der Vergangenheit erbrachte und
einvernehmlich vergütete Behandlungen für geriatrische und Schlaganfallpatienten einzuklagen oder
einzubehalten,“ erklärt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds. Das DIMDI habe
klargestellt, dass die Transportzeit beim Schlaganfall und die Dokumentationsanforderungen bei der
geriatrischen Behandlung so zu verstehen seien, wie sie schon immer zwischen Krankenhäusern und
Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) einvernehmlich verstanden worden seien, bevor das
Bundessozialgericht mit seiner eigenen Interpretation eine Rückforderungswelle der Krankenkassen
ausgelöst habe.
„Um weitere Verschwendung von Beitragsmittel für unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu
vermeiden, sollten die Krankenkassen ihre Klagen unverzüglich zurückzuziehen und die zu Unrecht
aufgerechneten Beträge vorbehaltlos zurückerstatten – und zwar unabhängig von Gesprächen und
Mediationen auf Bundes- oder Landesebene“ fordert Schaffert. Die im Klinikverbund Hessen e. V.
zusammengeschlossen kommunalen Kliniken sowie deren kommunalen Träger seien mit ihren Mitarbeitern
auch bedeutende Beitragszahler für die gesetzliche Krankenversicherung in Hessen „Die Beitragsmittel
gehören in die Patientenversorgung,“ betont Schaffert. Die Beiträge in Anwälte und unbegründete
Gerichtsverfahren zu investieren grenze aus sich des Klinikverbundes an Veruntreuung.

Quelle: Pressemitteilung, 05.12.2018

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