Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne Genehmigung
Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne Genehmigung (Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Ab Januar brauchen Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patienten mit Schwerbehinderung.
Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit soll die
Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patienten
(Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach
Hause beziehungsweise ins Heim erleichtert werden.
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Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 20.12.2018