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Sachverständigenrat fordert mehr Strukturwandel in der Krankenhausversorgung - Monistik soll kommen mydrg.de





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Sachverständigenrat fordert mehr Strukturwandel in der Krankenhausversorgung - Monistik soll kommen

Sachverständigenrat fordert mehr Strukturwandel in der Krankenhausversorgung - Monistik soll eingeführt werden (Pressemitteilung).



Gemeinsame Pressemitteilung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung hat in seinem aktuellen Jahresgutachten 2018/19 die Weiterentwicklung des Krankenhaussektors aus ökonomischer Sicht diskutiert. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat diesen Bereich in
seinem kürzlich veröffentlichten Gutachten ebenfalls in den Blick genommen. Die
Analysen beider Räte gelangen hinsichtlich des Reformbedarfs zu weitgehend
übereinstimmenden Schlussfolgerungen. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen
würden
den Rahmen für einen Qualitätswettbewerb im Krankenhaussektor stärken und die
Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung erhöhen.
Strukturbereinigung. Im internationalen Vergleich weist Deutschland im
stationären
Sektor nach wie vor hohe Kapazitäten auf. Im Abbau von Überkapazitäten dürften
signifikante Qualitäts- und Effizienzgewinne schlummern. Daher sehen beide Räte
weiterhin einen erheblichen Restrukturierungs- und Konsolidierungsbedarf. Die
gerade
durch den Gesetzgeber beschlossene Verlängerung des „Strukturfonds“, mit dem
Schließungen, Konzentrationen und Umwandlungen befördert werden sollen, ist
dabei
ein geeignetes Instrument. Er sollte künftig aber stärker auf den
Kapazitätsabbau konzentriert werden. Mit den Kassen vereinbarte
Sicherstellungszuschläge können den
regionalen Versorgungsbedarf berücksichtigen. Da PKV-Versicherte ebenfalls
Nutznießer der Fördermittel sind, sollten sie sich am Strukturfonds finanziell
beteiligen, entweder über einen Pflichtbeitrag oder über Steuermittel aus dem
Bundeshaushalt.
Investitionsfinanzierung. Bislang sind die Länder für die Krankenhausplanung
und
Finanzierung der nötigen Investitionen in die Krankenhäuser verantwortlich und
die
Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlungen und damit des Betriebs.
Das Volumen der den Krankenhäusern von den Ländern zugewiesenen
Investitionsfördermittel ist seit Jahrzehnten rückläufig und variiert stark
über die Länder. Dadurch
gerät die Substanz der Krankenhäuser langfristig in Gefahr. Die
Krankenhausfinanzierung sollte daher vom bisherigen dualen auf ein monistisches
System umgestellt
werden. Die Investitionskosten würden dann nicht wie bislang von den Ländern,
sondern von den Krankenkassen finanziert, wobei diese Mittel aus einem
erhöhten
Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds stammen könnten. Zudem könnten selektive
Einzelversorgungsverträge Investitionen von Krankenhäusern, die eine hohe
Versorgungsqualität aufweisen, in stärkerem Maße fördern. Gleichzeitig wäre
dieses System weniger abhängig von der Finanzkraft der Länder und ihren
politischen Zyklen.
Leistungsvergütung. Das deutsche Fallpauschalen-System (diagnosis-related
groups, DRGs) hat die Transparenz in der Versorgung und Vergütung deutlich
erhöht
und sollte daher weiterentwickelt werden. Allerdings hat sich die Anzahl der
DRGs und
der Zusatzentgelte seit Einführung des DRG-Systems verdoppelt. Dadurch wurde
das
Vergütungssystem zunehmend verkompliziert, während die mit der
Ausdifferenzierung beabsichtigte Vergütungsgerechtigkeit umstritten bleibt. Die
ursprüngliche Intention eines pauschalierenden Systems wird damit zunehmend
untergraben. Darüber
hinaus verdeutlicht der internationale Vergleich, dass das DRG-System in
Deutschland
eine zu dominante Stellung bei der Krankenhausvergütung einnimmt und damit
einen
erhöhten Anreiz zur Leistungsausweitung bietet. Daher sollten künftig pauschale
Vergütungselemente einen höheren Anteil an der Krankenhausvergütung erhalten.
Ambulantisierung. In deutschen Krankenhäusern werden viele Behandlungen
stationär durchgeführt, die in anderen Ländern ambulant erbracht werden, ohne
die Versorgungsqualität zu kompromittieren. Dabei ist die ambulante Behandlung
typischerweise
mit geringeren Kosten verbunden. Die im deutschen Gesundheitswesen historisch
gewachsene starke sektorale Trennung betrifft unter anderem die Bedarfsplanung,
die
Vergütung, die Mengensteuerung und die Qualitätssicherung. Dadurch werden
Möglichkeiten zur Kooperation eingeschränkt, die Koordination zwischen den
beiden Sektoren erschwert sowie unterschiedliche Anreize hinsichtlich der
Auswahl und Durchführung von Leistungen gesetzt. Um die hierdurch
brachliegenden Qualitäts- und Effizienzpotenziale zu heben, sollte die
sektorenübergreifende Versorgung ausgebaut
und die Ambulantisierung vorangetrieben werden.
Ansprechpartner:
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Dr. Frank Niggemeier, M.A. (Leiter der Geschäftsstelle), Tel +49 (0) 228 99
441-4511
svr@bmg.bund.de http://www.svr-gesundheit.de
Ratsmitglieder: Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, MPH [Vorsitzender],
Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Marion Haubitz, Prof. Dr. Gabriele Meyer,
Prof. Dr. Jonas
Schreyögg, Prof. Dr. Petra Thürmann, Prof. Dr. Eberhard Wille [stellv.
Vorsitzender]
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Birgit Hein (Geschäftsführerin), Tel +49 (0) 611 75-4288
presse@svr-wirtschaft.de http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
Ratsmitglieder: Prof. Dr. Christoph M. Schmidt [Vorsitzender], Prof. Dr. Peter
Bofinger,
Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Prof. Dr. Isabel Schnabel, Prof. Volker
Wieland, Ph.D.

Quelle: Pressemitteilung, 18.12.2018

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