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EU-Kommission: ePrescription und Patient Summaries starten

Erste europäische Länder starten ePrescription und Patient Summaries (EU-Kommission).



Erste EU-Bürgerinnen und -Bürger nutzen elektronische Verschreibungen in einem anderen EU-Land Brüssel, 21. Januar 2019 Ab heute können die ersten Patienten in der EU von ihrem Arzt im Heimatland ausgestellte digitale Verschreibungen bei einer Apotheke in einem
anderen EU-Land einlösen. Finnische Patienten können nun in Apotheken in Estland Arzneimittel erhalten, die ihnen von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verschrieben wurden.

Die Initiative gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und
für die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Neu an
dieser Initiative ist, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die
elektronischen Verschreibungen über die neue digitale
eHealth-Diensteinfrastruktur einsehen können und die Patienten keine
schriftliche Verschreibung vorlegen müssen. Die Initiative ist Teil unserer
Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die die aufgeklärte
Mitwirkung der Patienten verbessern will, indem die Patienten Zugang zu ihren
Gesundheitsdaten erhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet
wird.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte: „Ich
beglückwünsche Finnland und Estland dazu, dass sie uns den Weg zur
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich eHealth weisen, und
würde mich freuen, wenn andere Länder ihrem Beispiel bald folgen. Patienten
sollten ihre elektronischen Verschreibungen grenzüberschreitend einlösen
können. Die Freizügigkeit ist eines der Grundprinzipien der EU: Wir müssen es
den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel
zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten. Der nächste Schritt wird
darin bestehen, den Zugang der Patienten zu ihren eigenen Gesundheitsdaten zu
vereinfachen, indem wir ein gemeinsames Format für den Austausch elektronischer
Patientenakten zwischen den Mitgliedstaaten der EU entwickeln.“

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
merkte dazu an: „Ich begrüße den ersten Schritt beim Austausch elektronischer
Verschreibungen zwischen Finnland und Estland.Der Austausch von elektronischen
Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die
Sicherheit der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer
Patienten besser verstehen können und das Risiko einer falschen Medikation und
die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können. Die Kommission
wird den Ausbau dieses Austauschs in der EU weiter unterstützen.“

Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya
Gabriel ergänzte: „Dies ist ein hervorragender Ausgangspunkt für eine bessere
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger – und ein wichtiger Fortschritt.
Elektronische Verschreibungen und internationale Patientenkurzakten können in
Notfällen Leben retten. Die technischen Lösungen, die diesen Austausch
ermöglichen, wurden aus Haushaltsmitteln der EU finanziert, was einmal mehr
zeigt, wie wichtig die EU für die Bürgerinnen und Bürger ist und welche
Bedeutung sie für ihren Alltag hat.

Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität
der Behandlung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg
sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein,
Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die
folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun
schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:

1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen
es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in
einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen
elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das
Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten
Land abgeholt wurde;

2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige
Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen,
Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur
Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer
umfassenderen europäischen Patientenakte. Im Hinblick darauf wird die
Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Format für den Austausch der
europäischen elektronischen Patientenakte vorlegen.

Die Datenschutzvorschriften werden strikt befolgt und die Patienten müssen ihre
Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können.

Beide Dienste wurden durch die von der Fazilität „Connecting Europe“ der
Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur
ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die
Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.

Nächste Schritte

22 Mitgliedstaaten sind an der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur beteiligt
und werden voraussichtlich ab Ende 2021 elektronische Verschreibungen und
Patientenkurzakten austauschen. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland,
Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und
Belgien) beginnen möglicherweise bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.

Das eHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) hat vor Kurzem
grünes Licht für den Austausch elektronischer Verschreibungen zwischen Finnland
und Estland und den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und
Luxemburg gegeben.

Quelle: EU-Kommission, 21.01.2019

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