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Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag Kalkulationstabelle Rechenhilfe

Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag - Gemeinsame Kalkulationstabelle (Rechenhilfe) und Status der Fortschreibung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Geschäftsstelle hatte mit den ergänzten Hinweisen zur Telematikinfrastruktur vom 26.11.2018 auch eine erste Fassung einer Kalkulationstabelle für die Pauschalen zur Ausstattung und zum Betrieb zur Verfügung gestellt. Diese konnte inzwischen mit dem GKV-SV
abgestimmt werden (Anlage), sie enthält nun auch gekürzte Fassungen der Erläuterungen aus dem Vereinbarungstext. Diese Tabelle kann auch in den Budgetverhandlungen eingesetzt werden. Da ein wesentliches Merkmal für die Berechnung der Betriebskosten der Zeitpunkt
der Ausstattung mit den notwendigen Komponenten ist, sollte dieser für die Verhandlung der Zuschläge bekannt sein.

In Ihren Praxishinweisen weist die KBV aktuell auf eine „Finanzierungslücke“
für die ermächtigten Ärzte in den Krankenhäusern hin. Entgegen der in der
bisherigen Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Wahlfreiheit des
Finanzierungsweges für die ermächtigten Ärztinnen und Ärzten in den
Krankenhäusern, will die KBV die gesetzlich vorgesehene Zuordnung aus § 291a
Abs. 7b SGB V komplett auf die Krankenhäuser übertragen. Derzeit ist die
konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-SV und KBV
noch nicht bekannt. Falls jedoch an dieser Stelle die Finanzierung der
ermächtigten Ärzte im Krankenhaus ausgeschlossen würde, müsste dies in der
Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-SV und DKG aufgefangen werden. Mit dem
Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde die Frist für Sanktionen u. a. für
ermächtigte Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bis zum 31.12.2019 verlängert,
ohne dabei einen Bezug zum Finanzierungsweg vorzunehmen. Die Gefahr einer
„Lücke“ besteht für alle Bereiche des Krankenhauses dadurch, dass entsprechend
Konnektoren für die Krankenhäuser noch nicht verfügbar sind. Über die
Ergebnisse der Verhandlungen wird die Geschäftsstelle nach deren Abschluss
berichten.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 25.01.2019

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