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Änderungen bei der Verordnung einer Krankenbeförderung

Änderungen bei der Verordnung einer Krankenbeförderung (AOK-Gesundheitspartner).



Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 brauchen ab dem Jahr 2019 für die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur
Genehmigung vorlegen. Ziel ist es, die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter Patienten (Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H") zur ambulanten Behandlung und zurück
nach Hause beziehungsweise ins Heim zu erleichtern. Die Änderung geht auf das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz zurück.

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Quelle: AOK-Gesundheitspartner, 16.01.2019

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