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Radiologie-Ermächtigung des Ortenau Klinikums Offenburg nicht verlängert

Radiologie-Ermächtigung des Ortenau Klinikums Offenburg nicht verlängert (Pressemitteilung).



Ambulante Patienten des Ortenau Klinikums in Offenburg müssen zur Röntgendiagnostik ab sofort niedergelassene Praxen außerhalb der Klinik aufsuchen Offenburg, 17. Januar 2019 – Aufgrund einer gestern Abend getroffenen Entscheidung im Berufungsausschuss der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können Patienten in ambulanter Behandlung am Ortenau Klinikum in Offenburg ab sofort nicht mehr an die Radiologie innerhalb der Klinik überwiesen werden, um Röntgenaufnahmen für die Diagnose anzufertigen. Nach dem Widerspruch einer
niedergelassenen radiologischen Praxis im Ortenaukreis hat die KV eine entsprechende Ermächtigung für diese ambulanten Leistungen durch das Radiologische Institut am Ortenau Klinikum in Offenburg nicht erneut verlängert.

Das Ortenau Klinikum musste deshalb bereits heute Patienten an niedergelassene
Radiologen außerhalb des Ortenau Klinikums überweisen und vereinbarte Termine
absagen. Betroffen sind vor allem ambulante Patienten der Unfallchirurgie, die
insbesondere wegen Knochenbrüchen in die Klinik kommen oder dorthin überwiesen
werden. Pro Jahr führt das Radiologische Institut rund 2.500 dieser
konventionellen Röntgenaufnahmen für ambulante Patienten durch. Durch die
unmittelbare Nähe der Unfallchirurgie und der Radiologie im Ortenau Klinikum in
Offenburg war in der Vergangenheit ein reibungsloser Ablauf und eine sehr
zeitnahe Behandlung der ambulanten Patienten möglich.

„Wir bedauern sehr, dass aufgrund der Entscheidung der Kassenärztlichen
Vereinigung diese Patienten nicht mehr durch das Radiologische Institut unserer
Klinik betreut werden können. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand für
unsere Klinik und den zum Teil immobilen Patienten wird zugemutet, eine
entfernte niedergelassene Praxis aufzusuchen. Wir würden diese Behandlung gern
weiterhin in unserem Haus für unsere Patienten anbieten. Dass wir dieses nun
nicht mehr dürfen, liegt allein in der Verantwortung der Kassenärztlichen
Vereinigung“, so Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Ortenau Klinikums
in Offenburg.

Quelle: Pressemitteilung, 17.01.2019

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