01.03.2019 Frist Aenderungsantraege Positivliste Qualitaetsbericht
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R): Frist für Anträge auf Änderungen der Positivliste endet am 01.03.2019 (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Die Frist für Anträge auf Änderungen der Positivliste für das Berichtsjahr 2018 endet am 01.03.2019. Gemäß § 1 Abs. 1 Anlage 3 Qb-R veröffentlicht der G-BA vor Beginn des Anmeldezeitraums zur Übermittlung der Qualitätsberichte eine sogenannte
Positivliste derjenigen Krankenhäuser und deren Standorte, für die eine
Berichtspflicht besteht.
Die Positivliste wird durch ein Antragsverfahren gemäß § 2 Anlage 3 Qb-R für
jedes Berichtsjahr aktualisiert.
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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 05.02.2019