Behandlungspfade von Krebspatienten Analyse der Inanspruchnahme ambulanter und stationaerer Leistungen /> Außerordentliche Gesellschafterversammlung: Helios wolle Zukunftskonzept für Krankenhaus Bad Gandersheim erarbeiten />

Auch Sozialgericht Düsseldorf durch Klageflut der Krankenkassen belastet mydrg.de





account_balance

Auch Sozialgericht Düsseldorf durch Klageflut der Krankenkassen belastet

Auch Sozialgericht Düsseldorf durch Klageflut der Krankenkassen belastet (Pressemitteilung).



Anfang November 2018 kam es zu einem extrem hohen Aufkommen an Klagen von gesetzlichen Krankenversicherungen gegen Krankenhäuser auf Rückerstattung von geleisteten Zahlungen. Hintergrund ist eine kurzfristige gesetzliche Änderung zur rückwirkenden Halbierung
der Verjährungsfristen. Diese Klagen werden zusammen mit anderen Klagen dem Sachgebiet "KR" zugeordnet.

Das Sozialgericht Düsseldorf erreichten im Jahr 2018 mehr als 3.800
"KR"-Klagen, davon annähernd 2.000 im Monat November 2018 und weitere 300 im
Dezember 2018. Das Jahresaufkommen an "KR"-Klagen wurde damit mehr als
verdoppelt. Einige dieser Klagen umfassen ihrerseits eine Vielzahl von
gegebenenfalls individuell zu beurteilenden Einzelfällen. "Wir schätzen, dass
dadurch etwa weitere 8.000 Einzelfälle zu beurteilen sind", sagt der Präsident
des Sozialgerichts Düsseldorf, Peter F. Brückner. Mit insgesamt 15.331
Verfahrenseingängen im Jahr 2018 haben sich die Eingangszahlen im Vergleich zum
Vorjahr um 16% erhöht, unter Hinzurechnung der geschätzten weiteren 8.000
Einzelfälle wären es sogar mehr als 75% Zuwachs. Das Sachgebiet "KR" hat mit
den meisten anhängigen Verfahren das bisher größte Sachgebiet, die
Grundsicherung für Arbeitssuchende, überholt. Das Sozialgericht Düsseldorf
sieht sich mit Herausforderungen unkalkulierbaren Ausmaßes konfrontiert.

Die anstehenden Herausforderungen werden sich nicht durch die gemeinsame
Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit, verschiedener Kassenverbände
sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft aus Dezember 2018 verringern.
Selbst die Klagen, die die zwei dort angesprochenen Sachverhalte betreffen,
erledigen sich durch die Empfehlung nicht von selbst. Die Empfehlung ist weder
für die Krankenkassen noch für deren Aufsichtsbehörden bindend. Bisher wurden
am Sozialgericht Düsseldorf nur in wenigen Einzelfällen Klagen im Hinblick auf
die Empfehlung zurückgenommen. Darüber hinaus umfassen die beiden Sachverhalte
nur einen Bruchteil der eingereichten Klagen. Ohne personelle Verstärkung wird
sich die Mehrbelastung durch die "KR"-Klagen negativ auf die durchschnittlichen
Laufzeiten aller Verfahren auswirken. Die üblichen durchschnittlichen
Verfahrenslaufzeiten von etwa einem Jahr sind dann nicht mehr zu halten.

Quelle: Pressemitteilung, 14.02.2019

« Behandlungspfade von Krebspatienten Analyse der Inanspruchnahme ambulanter und stationaerer Leistungen | Auch Sozialgericht Düsseldorf durch Klageflut der Krankenkassen belastet | Außerordentliche Gesellschafterversammlung: Helios wolle Zukunftskonzept für Krankenhaus Bad Gandersheim erarbeiten »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige