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Az. L 11 KR 1049/18 Kodierung einer Sepsis nicht von Lebensgefahr oder MDK-eigenen Kriterien abhaengig

Az. L 11 KR 1049/18: Die Kodierung einer Sepsis kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Erkrankung noch nicht lebensbedrohlich war oder weil die Klinik kein bestimmtes vom MDK für erforderlich gehaltenes Behandlungsmanagement durchgeführt hat (Urteilsbegründung).

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