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BVMed: Im Implantationsregister auch Operateure und Patienten-Compliance erfassen

BVMed: Im Implantationsregister auch Operateure und Patienten-Compliance erfassen (Pressemitteilung).



BVMed zum Implantateregister-Gesetzentwurf (EDIR): "Hersteller wollen kein reines Produktregister, sondern ein umfängliches Versorgungsregister" 25.02.2019|10/19|Berlin|

Die Unternehmen der Medizintechnologie befürworten ein "Implantationsregister", das nicht nur das Produkt erfasst, sondern auch den Operateur und die Patienten-Compliance mit einbezieht. Nur durch ein solches Implantationsregister kann die Versorgungsrealität korrekt abgebildet werden. Hier muss der Referentenentwurf des Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters (EDIR) angepasst werden. "Erfahrungen aus bereits bestehenden Endoprothesenregistern zeigen, dass bei Auffälligkeiten das Implantatversagen selbst die geringste Ursache darstellt.
Es sollten daher auch Auswertungen der einzelnen Operationsergebnisse erfolgen, um Behandlungen vergleichen zu können, Vorkommnisse in den medizinischen Einrichtungen frühzeitig zu erkennen und so Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und für Qualitätsverträge abzuleiten", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden.

Nach Ansicht des BVMed sollten die Krankenkassen bei den elektronischen
Patientenakten die gleichen Daten zur Identifizierung des Implantats verwenden
wie im "Implantationsregister". So können die Daten der unterschiedlichen
Patientenakten analysiert und die Versorgung verbessert werden. Den Herstellern
müssen hierbei Auswertungen über ihre eigenen Produkte, -kombinationen und
lokale Auffälligkeiten zugänglich sein. Der Verband spricht sich zudem für eine
regelmäßige und verständliche Publikation der Ergebnisse des Registers aus.

"Die medizinischen Fachgesellschaften, die Krankenkassenverbände und die
Hersteller haben in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen Register
aufgebaut, die Daten erhoben und ausgewertet. Die im BVMed vertretenen
Hersteller verfügen über langjährige Erfahrung insbesondere mit dem
Endoprothesenregister (EPRD) oder dem Aortenklappenregister (GARY). Diese Daten
dürfen nicht verloren gehen und müssen für alle Beteiligten weiter nutzbar
sein", betont der BVMed.

Der Verband spricht sich zudem dafür aus, dass die Beteiligung und die Rechte
der Hersteller und medizinischen Einrichtungen im Gesetz klar geregelt werden.
Individuelle Berichte zu den Versorgungsergebnissen an die medizinischen
Einrichtungen und Herstellerauswertungen müssen inhaltlich regelmäßig
weiterentwickelt werden und auch künftig Herstellern und medizinischen
Einrichtungen zur Verfügung stehen. Um die Patientensicherheit zu
gewährleisten, benötigen die Hersteller ausreichende Informationen. Dazu
gehört, dass Hersteller Zugriff auf die Rohdaten ihrer eigenen Produkte
erhalten. Hiermit können die notwendigen Auswertungen für die Marktbeobachtung,
die Zulassungsprozesse oder Rezertifizierungen durchgeführt werden. Weiterhin
müsse die Beteiligung der Hersteller im Beirat und den Auswertungsgremien
sichergestellt und im Gesetz geregelt werden.

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